Newsletter 06/2017 - Neues aus dem Markt

26.06.2017 - KfW-Speicherförderung aufgestockt, Degression abgesenkt

Rund 3.200 Anträge zur Förderung von Batteriespeichern hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in diesem Jahr (bis einschließlich Mai 2017) bewilligt. Damit wird nach Schätzungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) jede dritte Speicherinstallation in Deutschland durch die KfW gefördert.

Für 2017 rechnet der BSW mit einer Zahl von unter 10.000 Anträgen. Seit Mai 2017 steht das Förderprogramm 275 auch Landwirten offen.

Um alle erwarteten Anträge für 2017 und 2018 bewilligen zu können, hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun die Aufstockung des Fördervolumens veranlasst. Mit dem Zusatzbudget soll ein erneutes Aussetzen der Förderung vermieden werden: 2016 musste die Speicherförderung bereits im Oktober für den Rest des Jahres auf Eis gelegt werden, weil die Mittel für den Tilgungszuschuss ausgegangen waren. Insgesamt waren zu dem Zeitpunkt etwa 6.500 Darlehen bewilligt worden. Im gleichen Zuge teilte das BMWi im Bundesanzeiger mit, dass die Absenkung der Fördersätze beschleunigt wird: Von 1. Juli 2017 an gilt der bekannte Tilgungszuschuss von 16 %, allerdings sinkt der Anteil an förderfähigen Kosten jetzt bereits zum 1. Oktober 2017 auf 13 %, nicht wie geplant zum 1. Januar 2018. Diese finale Absenkung auf 10 % im Januar bleibt dann bis zum Auslaufen des Programms Ende 2018 erhalten.

Download: Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Bildquelle: KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh