Neues aus dem Markt

02.05.2019 - März-Zubau bei 350 MWp - Einspeisevergütung sinkt für Mai bis Juli um 1,4 %

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat den Photovoltaik-Zubau für den März 2019 bekanntgegeben. Hiernach wurden Anlagen mit einer Leistung von knapp 350 MWp im Meldestammdatenregister erfasst. Mit der Veröffentlichung der März-Zahlen steht nun auch fest, dass die Degression der Einspeisevergütung für die Monate Mai bis Juli auf jeweils 1,4 % steigt.

Zubau im März: Anlagensegment von 100 bis 750 kWp dominant
Mit 349,597 MWp liegt der Zubau im März hinter dem Januar und Februar 2019 zurück, als noch etwa 540 MWp bzw. 380 MWp neu registriert wurden. Obwohl der Zubau im Vergleich zum Jahresanfang tendenziell rückläufig entwickelt, zeigt sich der März 2019 im Drei-Jahres-Vergleich stark: 2017 wurden nur 111 MWp neu registriert, 2018 immerhin 168 MWp. Im aktuellen Zubauwert enthalten sind Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 28,057 MWp. Mit knapp 180 MWp ist das Anlagensegment von 100 bis 750 kWp stärkster Treiber des Zubaus in März.

PV-Meldezahlen Januar 2018 bis März 2019 (nach Monaten)

 

 

Das erste Quartal in Zahlen
Insgesamt sind im 1. Quartal somit 1.270 MWp neu gemeldet worden (sowohl der Januar- als auch der Februarwert wurden von der BNA noch einmal korrigiert). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist ein Plus in Höhe von über 660 MWp festzustellen. Das gute Ergebnis ist vor allem der im November beschlossen Sonderkürzung für PV-Anlagen ab 40 kWp Leistung geschuldet, die einen Vorzugseffekt ausgelöst hat.

Vergütungssätze für Mai, Juni und Juli stehen fest
Für die Errechnung der Vergütungssätze wurde die neu installierte Leistung geförderter PV-Anlagen der Monate Oktober 2018 bis März 2019 addiert und dann auf ein Jahr hochgerechnet. Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt um bis zu 2.000 MW über dem gesetzlichen Zubaukorridor von 1.900 MW. Die monatliche Absenkung nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 EEG beträgt daher 1,4 % jeweils zum 1. Mai 2019, 1. Juni 2019 und 1. Juli 2019. Im Detail:

Vergütungssätze in Cent/kWh - Feste Einspeisevergütung

Inbetriebnahme

Wohngebäude, Lärmschutzwände und
Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG

Sonstige Anlagen
 bis 100 kWp

bis 10 kWp

bis 40 kWp

bis 100 kWp

ab 01.05.2019

10,95

10,65

8,38

7,57

ab 01.06.2019

10,79

10,50

8,25

7,45

ab 01.07.2019

10,64

10,34

8,13

7,34

 

Die Vergütungssätze sind wie immer den folgenden Übersichtsblättern des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) zu entnehmen:

Link: BSW-Übersicht „EEG - feste Einspeisevergütungen (Basis)“
Link: BSW-Übersicht „EEG - Vergütungsübersicht mit Erlösen aus Direktvermarktung“