Newsletter 12/2015 - Neues aus dem Markt

07.12.2015 - Neues ElektroG mit Registrierungs- und Rücknahmepflichten für PV-Module

Seit 24.10.2015 gilt das Elektrogesetz (ElektroG), welches das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Hiermit setzt der Gesetzgeber die europäische WEEE-Richtlinie um. Erstmals umfasst das Gesetz auch PV-Module.

Während für die Anlagenbetreiber die Entsorgung ausgedienter PV-Module vereinfacht wird – sie können diese selbst oder von ihrem Installateur zu den bekannten kommunalen Entsorgungshöfe fahren und kostenlos abgeben – kommen insbesondere auf die Hersteller und Importeure (Installateur, Vertreiber etc.) von Solarmodulen neue Pflichten zu, deren Nichtbeachtung zu Bußgeldern im 6-stelligen Eurobereich führen kann.

Aufgrund der hohen Anforderungen findet das neue Gesetz für Photovoltaikmodule nicht ab sofort Anwendung, sondern erst zum 1. Februar 2016.

Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder im 6-stelligen Eurobereich. Aufgrund der hohen Anforderungen findet das neue Gesetz für Photovoltaikmodule nicht ab sofort Anwendung, sondern erst zum 1. Februar 2016.

Auch der Handel wird stärker in die Pflicht genommen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² müssen künftig alte Fabrikate unentgeltlich zurücknehmen.Die Rücknahme ist jedoch immer an den Verkauf neuer Module gekoppelt. Für die Umsetzung der Übergabe haben die Händler noch bis Mitte 2016 Zeit.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals auf unsere Leistung aufmerksam machen. EWS ist Sammelstelle für PV CYCLE und nimmt am Standort in Handewitt kostenlos ausgediente PV-Module entgegen. Dies gilt allerdings nur für "Haushaltsmengen" aus PV-Modulabfall von PV CYCLE-Mitgliedern. Weitere Infos zum Gesetz finden Sie im Link.

Link: Gesetzestext: ElektroG