Neues aus dem Markt

24.11.2021 - Neues KfW-Förderprogramm für Ladestationen in Unternehmen und Kommunen

Unternehmen und Kommunen, die die Installation von Ladestationen für Elektroautos planen, können ab sofort für entsprechende Projekte einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Das Bundesverkehrsministerium hat zwei entsprechende Förderprogramme ins Leben gerufen. Mit diesen sollen Anreize zur Schaffung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen sowie zum Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge gegeben werden. Die Antragsstellung bzw. Abwicklung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wie bereits beim Programm für Ladestationen in Wohngebäuden (hier sind die Fördermittel mittlerweile ausgeschöpft) muss der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z. B. aus einer Photovoltaik-Anlage bezogen werden – eine weitere Motivation zur Errichtung einer PV-Anlage im Gewerbe.

Weitere wichtige Details der Programme auf einen Blick:

  • Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen, kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
  • Standort und Nutzung: Förderfähig sind nur Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Aufgeladen werden können Firmenfahrzeuge (Flottenfahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge) und Privatfahrzeuge von Beschäftigten gleichermaßen.
  • Zuschusshöhe: Antragsstellende erhalten bei einem positiven Bescheid 70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 EUR pro Ladepunkt, wird leider keine Förderung gewährt. Die maximale Fördersumme variiert bei beiden Programmen, nähere Informationen sind den Förderprogrammen zu entnehmen. 
  • Antragsstellung: Der Zuschuss bei beiden Maßnahmen muss vor Beginn des Vorhabens (vor Bestellung der Ladestation) beantragt werden.
  • Technische Anforderungen: Die Förderung gilt für Ladestationen mit einer Leistung von bis zu 22 kW. Zudem gefordert ist eine intelligente Steuerung, d. h. die Kommunikation mit anderen Komponenten des Stromnetzes, um beispielsweise die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben. Eine Liste der förderfähigen Modelle ist auf den Seiten der KfW (siehe Link unten) einsehbar.

Ausführliche Informationen zu den neuen Programmen, Merkblätter und Antragsformulare sowie eine Liste von häufig gestellten Fragen finden Sie unter folgenden Links.

Link: Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen (KfW-Programm 441)
Link: Zuschuss für Ladestationen in Kommunen (KfW-Programm 439)