Newsletter 11/2014 - Neues aus dem Markt

19.11.2014 - Ohne Anmeldung keine Vergütung!

Bundesnetzargentur für DE NL NovemberZur Erinnerung: PV-Anlagenbetreiber sind gemäß EEG verpflichtet, Ihre PV-Anlagen unter Angabe des Standort und Leistung bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dies ist seit April 2011 ausschließlich online möglich. Dritte (Fachbetriebe, Dienstleister etc.) können im Auftrag der Anlagenbetreiber keine Meldungen über das PV-Meldeportal vornehmen. Solange die PV-Anlage nicht registriert wurde, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung.

Stellen Sie sicher, dass Ihren Kunden die Pflicht zur Anmeldung bewusst ist, um Rückforderungen bereits erhaltener Vergütungszahlungen durch die Netzbetreiber auszuschließen. Weitere Informationen sowie den Link zum Meldeportal zur Weitergabe an Ihre Kunden finden Sie unter den u. g. Links.

Link: Website Bundesnetzagentur (Einstiegsseite mit zusätzlichen Informationen)

Link: PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur