Neues aus dem Markt

31.01.2019 - Neues Marktstammdatenregister ab sofort online

Es ist soweit: Nach mehreren technischen Verzögerungen geht das Marktstammdatenregister (MaStR) am 31. Januar 2019 in Betrieb.

Es ersetzt die bekannten Anmeldeverfahren über das PV-Meldeportal und das Anlagenregister. Unter der Webadresse www.marktstammdatenregister.de erfolgen in Zukunft neben der Registrierung von Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichern und allen anderen Erzeugungsanlagen auch alle Korrekturen oder Ergänzungen. Ziel des neuen Registers ist die Verbesserung der Datenqualität und Transparenz für Behörden und Marktakteure gleichermaßen. Behördliche Meldepflichten sollen durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden – und somit Bürger und Unternehmen entlasten.

Zu beachten ist hierbei u. a.:

  • Es gilt eine Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen und -speicher, die „unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen“ sind oder werden. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. Kleine Balkon-Solaranlagen müssen also ebenfalls gemeldet werden. Nur Inselanlagen ohne jeglichen Netzzugang sind ausgenommen.
  • Neue PV-Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur registriert werden, ansonsten verringert sich der Förderanspruch.
  • Alle Bestandsanlagen müssen erneut registriert werden. Die ursprünglich angedachte Übernahme der Daten aus den bisherigen Registern ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Für die Neuregistrierung gilt eine zweijährige Übergangsfrist. So soll eine Überlastung des Systems in der Anfangszeit vermieden werden.
  • Die Registrierung kann vom Anlagenbetreiber auf eine andere Person (z. B. Familie, ausführender Installateur oder Dienstleister) übertragen werden. Dies setzt eine Vollmacht voraus sowie eine Versicherung, dass alle für die Registrierung notwendigen Daten vorliegen.
  • Stromspeicher müssen separat von der dazugehörigen PV-Anlage registriert werden.
  • Mit dem Start des Webportals sind die registrierten Daten öffentlich einsehbar. Personenbezogene Daten und als vertraulich eingestufte Daten werden nicht veröffentlicht.

Weitere hilfreiche Hinweise zum MaStR finden Sie auf der eigens geschaffenen FAQ-Seite der Bundesnetzagentur oder im Factsheet.