Newsletter 12/2015 - Neues aus dem Markt

07.12.2015 - BGH: PV-Anlagenbegriff neu definiert

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Anlagenbegriff für PV-Anlagen neu definiert.

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung ist demnach nicht das einzelne PV-Modul eine Anlage im Sinne des EEG, sondern erst die Gesamtheit der Module innerhalb einer PV-Installation – oder, in anderen Worten, das „Solarkraftwerk“:

 

„Maßgeblich für die Definition des Solarkraftwerks ist dabei, ob die der Stromerzeugung dienenden Einrichtungen aus Sicht eines objektiven Betrachters in der Position eines vernünftigen Anlagenbetreibers nach dessen Konzept als eine Gesamtheit funktional zusammenwirken und sich damit nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch als eine Anlage darstellen.“

Die Folgen für die Praxis sind noch ungewiss. Von der Entscheidung betroffen sein könnten Betreiber von Bestandsanlagen, die ihre PV-Anlagen nach den Regelungen des EEG 2009 und dem bis zum 1. April 2012 geltenden EEG in Betrieb genommen haben.

Hier bleibt abzuwarten, ob die Netzbetreiber auf Basis des neuen PV-Anlagenbegriffs nachträglich die finanzielle Förderung, die Inbetriebnahmezeitpunkte oder die technischen Voraussetzungen für PV-Anlagen prüfen und ggf. für die Inbetriebnahme auch die Installation von Wechselrichtern oder gar einen Netzanschluss verlangen werden.

Der BSW, der eine gründliche Analyse des Urteils angekündigt hat, weist jedoch auch auf Möglichkeiten hin: So werfe das BGH-Urteil die spannende Frage auf, ob PV-Anlagen künftig unter Beibehaltung ihres ursprünglichen Inbetriebnahmedatums erweitert werden können.

Download: BGH-Urteil

 

Link: Kommentar und Einschätzung i. A. des PV-Magazines